Häufige Fragen rund um die Deponie


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Deponie Berkum Genehmigungsverfahren

Moderne Deponien sind technische Bauwerke, die der dauerhaften Ablagerung von Abfällen dienen. Ihre Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge, auch abhängig von dem einzulagernden Material, sind grundlegend in der Deponieverordnung geregelt, die bundesweit greift.

In der Verordnung werden Deponien in verschiedene Klassen unterteilt, die die Art, die Belastung und das dadurch bestehende Gefährdungspotenzial der Abfälle widerspiegeln.

Deponien der Deponieklasse II eignen sich durch ihren Aufbau und ihre Dichtungssysteme zur Annahme und Einlagerung von Abfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie, solange die in der Deponieverordnung definierten Zuordnungswerte eingehalten werden und die Behörde der Einlagerung zustimmt. Typische Materialien sind mineralische Abfälle wie nicht recyclebarer Bauschutt, Beton, Ziegel sowie Aschen.

Eine Deponie der Klasse 2 verfügt über zwei Dichtungssysteme: ein Basisabdichtungssystem und ein Oberflächenabdichtungssystem.

Schematisch ist der Aufbau folgender:

Beispiel einer Basisabdichtung für eine DKII-Deponie

Beispiel einer Oberflächenabdichtung für eine DKII-Deponie

Auf der Deponie Berkum lagern Schlämme und Reststoffe aus der Eisen- und Stahlproduktion der Ilseder Hütte und der Peiner Träger GmbH. Die Ablagerungen entstanden ab den 1930er Jahren in vier Poldern.

Die bestehenden Ablagerungen wie Schlämme und Reststoffe aus der Eisen- und Stahlproduktion verbleiben auf dem Grundstück. Sie werden abschnittsweise auf die neu errichtete Basisabdichtung umgelagert und dort dauerhaft sicher eingeschlossen. Sie liegen dann auf einer modernen Dichtungsanlage, die das Grundwasser schützt.

Sanierung und Bau der Deponie erfolgen abschnittsweise. Den Anfang macht der derzeit abfallfreie Polder 3.2: Dort wird zunächst das Basisabdichtungssystem errichtet. Anschließend werden die Altablagerungen aus den benachbarten Poldern auf diese abgedichtete Fläche umgelagert. So entsteht Schritt für Schritt eine vollständig abgedichtete und kontrollierte Deponiefläche.

Das Vorhaben verfolgt zwei Ziele: Erstens schafft die Deponie Berkum dringend benötigte Kapazitäten für mineralische Abfälle der Klasse DK II in Niedersachsen – und das auf einer Fläche, die bereits als Deponie ausgewiesen ist. Der Bedarf wird vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ebenfalls so dargestellt. Im Jahr 2022 fielen fast 208 Mio t. mineralische Bauabfälle an (Umweltbundesamt, 2025; 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau, 2024). Davon wurden ca. 20 Mio. t der mineralischen Bauabfälle deponiert (14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau, 2024). Zweitens wird der bestehende Altstandort saniert. Die vorhandenen Ablagerungen werden auf eine neue Basisabdichtung umgelagert, sodass keine weiteren Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.

Niedersachsen und ganz Deutschland stehen vor einem wachsenden Engpass bei Deponiekapazitäten der Klasse II (DK II). Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber benötigen dringend geeignete Standorte zur geordneten Ablagerung von mineralischen Abfällen – diese werden in der Region zunehmend knapp. Die Deponie Berkum bietet dafür ideale Voraussetzungen: Der Standort verfügt über eine bestehende Infrastruktur und wurde bereits mehrere Jahrzehnte als Deponie genutzt.

Die geplante Betriebsdauer beträgt voraussichtlich 16 bis 20 Jahre.

Der Betrieb wird an den Tagen Montag bis Freitag stattfinden. Im Betrieb werden durchschnittlich ca. 20 LKW-Ladungen pro Tag erwartet. Dabei werden die Abfallanlieferungen aus unserer Erfahrung nicht gleichmäßig verteilt sein. Während es möglich ist, dass an manchen Tagen wenige oder keine LKW die Deponie mit Abfällen beliefern, kommt es an anderen Tagen voraussichtlich zu einem höheren Anlieferaufkommen. Die Zufahrtsroute wird im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Derzeit werden zwei mögliche Zufahrtspunkte an der B65 geprüft:

 

■    Abschnitt 970 bei Station 917 (aktuelle Einfahrt, für Schwerlastverkehr eingeschränkt geeignet)

■    Knotenpunkt B65/K31 (wird als bevorzugte Alternative untersucht)

 

Eine Belieferung über den Mittellandkanal per Schiff ist nach aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen. Lärm- und Verkehrsgutachten werden die Auswirkungen auf die umliegenden Ortschaften bewerten.

Nach Abschluss des Betriebs versiegeln wir die Deponie mit einem mehrlagigen Oberflächenabdichtungssystem. In ihrem fertigen Zustand wird sie abgedeckt und begrünt sein. Der höchste Punkt liegt dann ca. 35 Meter über der ursprünglichen Geländekante. Auf der Abdeckung können Gräser, Büsche und auch Bäume wachsen.

Die endgültige Nachnutzung – ob Erholungsfläche, Wald oder eine andere Nutzungsform – entwickeln wir gemeinsam mit der Stadt Peine und ist Bestandteil der Genehmigungsplanung.

Alle Simulationen auf dieser Seite wurden von der Dr. Born – Dr. Ermel GmbH angefertigt.

 


Auf der Deponie sollen überwiegend mineralische Abfälle eingelagert werden. Dazu zählen unter anderem Schlacken und Aschen, nicht recyclebarer Bauschutt, Beton und Ziegel. Das beinhaltet auch asbesthaltige Materialien. Asbesthaltige Materialien werden am Entstehungsort dicht verpackt – in Spezialfolien oder Bigbags, die eine Faserfreisetzung verhindern. Transport und Einlagerung erfolgen im verpackten Zustand. Verpackungen werden auf dem Gelände nicht geöffnet. Das Material wird nach dem Einbau sofort abgedeckt. Alle Arbeiten unterliegen den Arbeitsschutzvorschriften (TRGS 519) und werden behördlich überwacht. Alle Abfälle, die auf der Deponie Berkum während des Betriebs angenommen werden, sind den Deponieklassen I und II zuzuordnen.

Hausmüll und flüssige Abfälle sind nicht zugelassen. Die genaue Liste der zugelassenen Abfallarten wird im Genehmigungsbescheid festgelegt und ist einsehbar.

Jeder Stoff muss vor der Anlieferung am Entstehungsort analysiert werden. Diese Deklarationsanalyse ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Anlieferung wird geprüft, ob das Material der Ankündigung entspricht. Stichprobenartige Kontrollen ergänzen das Verfahren. Entspricht eine Lieferung nicht den Vorgaben, wird sie zurückgewiesen. Jede Ablagerung wird in einem digitalen Kataster dokumentiert.

Asbesthaltige Materialien dürfen auf einer DK II-Deponie ausschließlich unter folgenden Bedingungen eingelagert werden:

■    Verpackung am Entstehungsort in spezielle Folien oder Bigbags, die Faserfreisetzung verhindern

■    Transport im geschlossenen, verpackten Zustand – keine Öffnung unterwegs oder auf dem Gelände

■    Sofortige Abdeckung des Materials

■    Durchführung aller Arbeiten nach TRGS 519 unter behördlicher Aufsicht

–    Das TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt den sicheren Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei Bau- und Sanierungsarbeiten

Da es sich um eine Deponie für mineralische Abfälle handelt, entstehen keine Deponiegase wie Methan. Staub- und Geruchsemissionen durch Betrieb und Anlieferverkehr werden im Planfeststellungsverfahren durch unabhängige Gutachten bewertet. Betriebliche Maßnahmen wie Staubbindung, Reifenwaschanlagen und Abdeckung offener Flächen sind bei modernen Deponien Standard und werden Teil unserer Betriebsvorschriften.

Die nächste Wohnbebauung liegt ca. 330 Meter vom Deponiegelände entfernt, die Ortschaft Berkum befindet sich in ca. 700 Metern Entfernung. Diese Abstände werden bei der Planung aller emissionsrelevanten Maßnahmen wie Lärm, Staub, Geruch oder Verkehr berücksichtigt. Im Planfeststellungsverfahren werden unabhängige Gutachten erstellt, die diese Abstände einbeziehen.

Das Vorhaben zielt darauf ab, den Zustand der Deponie systematisch zu verbessern und am Ende einen begrünten, gesicherten Standort zu hinterlassen. Mögliche Auswirkungen auf Immobilienwerte werden sachlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft.

Sickerwasser entsteht, wenn Regenwasser durch die Deponie sickert und dabei Stoffe aufnimmt. Es wird vollständig aufgefangen, in Tanks am Mittellandkanal gesammelt und anschließend fachgerecht gereinigt oder entsorgt. Das Oberflächenwasser, das auf das Gelände zufließt, wird über einen separaten Graben um die Deponie herumgeleitet und kommt nicht in Kontakt mit dem Deponat.

Das Grundwasser unter und um die Deponie Berkum wird bereits heute aktiv überwacht. Das Monitoring im Auftrag der HK-RUG läuft seit 2019 und wird von einem unabhängigen Fachbüro durchgeführt. Gemessen wird an mehreren Messstellen rund um das Gelände.

Während der Ablagerungsphase und der anschließenden Stilllegung wird das Monitoring nach Deponieverordnung vierteljährlich stattfinden. Die Messwerte werden den Behörden berichtet.

Das Vorhaben soll den Eintrag in Grundwasser dauerhaft unterbinden:

■    Die neue Basisabdichtung verhindert das unkontrollierte Versickern von Sickerwasser.

■    Das gesamte Sickerwasser wird gesammelt und gereinigt.

■    Das Grundwasser wird an mehreren Messstellen überwacht (Monitoring durch die HK-RUG seit 2019). Die Messwerte werden den Behörden berichtet.

Bau und Betrieb einer Deponie – oder größere Änderungen daran – erfordern eine behördliche Genehmigung. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. In Niedersachsen führen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAA) diese Verfahren durch. Für die Deponie Berkum wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt. Der abschließende Planfeststellungsbeschluss bildet die öffentlich-rechtliche Genehmigung.

Das Verfahren hat mehrere Besonderheiten:

Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Planunterlagen werden in der betroffenen Gemeinde öffentlich ausgelegt. Jede Person, die von den Auswirkungen der Deponie berührt ist, kann Einwände einreichen. Diese werden behördlich geprüft und beantwortet.

  • Beteiligung von Fachbehörden und Naturschutzverbänden: Alle Stellen mit relevanter Fachkenntnis können sich zu den Planunterlagen äußern.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Die Auswirkungen der Deponie auf die Umwelt werden auf Grundlage einer Umweltverträglichkeitsstudie systematisch untersucht und bewertet.

Die Genehmigung erfolgt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) durchgeführt wird. Das Verfahren beinhaltet eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Jede Person kann Einwände einreichen. Diese werden behördlich geprüft und beantwortet.

Das lässt sich aktuell nicht genau vorhersagen. Nach Angaben des Betreibers sind es – abhängig vom Verlauf des Verfahrens – noch mindestens zwei bis fünf Jahre bis zu einer möglichen Inbetriebnahme. Bevor das passiert, müssen unter anderem folgende Schritte abgeschlossen sein:

 

■    Umweltverträglichkeitsuntersuchungen

■    Änderung des Flächennutzungsplans (Entscheidung durch die Stadtpolitik)

■    Förmliche Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung

■    Prüfung durch übergeordnete Behörden

■    Planfeststellungsbeschluss

 

Über jeden dieser Schritte informieren wir hier.

Wenn die Behörde das Vorhaben nicht genehmigt, wird es nicht realisiert. Dann werden die Stilllegungsmaßnahmen zur Oberflächenabdichtung auf der Grundlage vorhandener, ggf. seitens der Behörde noch anzupassender Genehmigungen fortgeführt.

Nach Abschluss des Betriebs versiegeln wir die Deponie von oben mit einer mehrlagigen Oberflächenabdichtung: Ausgleichsschicht, Bentonitmatte, Kunststoffdichtungsbahn, Drainagebahn sowie Unter- und Oberboden. Auf dieser Abdeckung können Gräser, Büsche und in sogenannten „Pflanzinseln“ auch Bäume wachsen.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da.