Häufige Fragen rund um die Deponie
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Was ist eine DK II-Deponie?
Moderne Deponien sind technische Bauwerke, die der dauerhaften Ablagerung von Abfällen dienen. Ihre Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge, auch abhängig von dem einzulagernden Material, sind grundlegend in der Deponieverordnung geregelt, die bundesweit greift.
In der Verordnung werden Deponien in verschiedene Klassen unterteilt, die die Art, die Belastung und das dadurch bestehende Gefährdungspotenzial der Abfälle widerspiegeln.
Deponien der Deponieklasse II eignen sich durch ihren Aufbau und ihre Dichtungssysteme zur Annahme und Einlagerung von Abfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie, solange die in der Deponieverordnung definierten Zuordnungswerte eingehalten werden und die Behörde der Einlagerung zustimmt. Typische Materialien sind mineralische Abfälle wie nicht recyclebarer Bauschutt, Beton, Ziegel sowie Aschen.
Eine Deponie der Klasse 2 verfügt über zwei Dichtungssysteme: ein Basisabdichtungssystem und ein Oberflächenabdichtungssystem.
Schematisch ist der Aufbau folgender:
Beispiel einer Basisabdichtung für eine DKII-Deponie

Beispiel einer Oberflächenabdichtung für eine DKII-Deponie

Welche Abfälle liegen bereits auf der Deponie Berkum?
Auf der Deponie Berkum lagern Schlämme und Reststoffe aus der Eisen- und Stahlproduktion der Ilseder Hütte und der Peiner Träger GmbH. Die Ablagerungen entstanden ab den 1930er Jahren in vier Poldern.
Was passiert mit den Abfällen, die bereits auf der Deponie liegen, sollte die Deponie als DK II-Deponie rekativiert werden?
Die bestehenden Ablagerungen wie Schlämme und Reststoffe aus der Eisen- und Stahlproduktion verbleiben auf dem Grundstück. Sie werden abschnittsweise auf die neu errichtete Basisabdichtung umgelagert und dort dauerhaft sicher eingeschlossen. Sie liegen dann auf einer modernen Dichtungsanlage, die das Grundwasser schützt.
Wie soll die Sanierung der Deponie Berkum ablaufen?
Sanierung und Bau der Deponie erfolgen abschnittsweise. Den Anfang macht der derzeit abfallfreie Polder 3.2: Dort wird zunächst das Basisabdichtungssystem errichtet. Anschließend werden die Altablagerungen aus den benachbarten Poldern auf diese abgedichtete Fläche umgelagert. So entsteht Schritt für Schritt eine vollständig abgedichtete und kontrollierte Deponiefläche.
Warum soll das Projekt „Deponie Berkum“ durchgeführt werden?
Das Vorhaben verfolgt zwei Ziele: Erstens schafft die Deponie Berkum dringend benötigte Kapazitäten für mineralische Abfälle der Klasse DK II in Niedersachsen – und das auf einer Fläche, die bereits als Deponie ausgewiesen ist. Der Bedarf wird vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ebenfalls so dargestellt. Im Jahr 2022 fielen fast 208 Mio t. mineralische Bauabfälle an (Umweltbundesamt, 2025; 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau, 2024). Davon wurden ca. 20 Mio. t der mineralischen Bauabfälle deponiert (14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau, 2024). Zweitens wird der bestehende Altstandort saniert. Die vorhandenen Ablagerungen werden auf eine neue Basisabdichtung umgelagert, sodass keine weiteren Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.
Warum wird die Deponie reaktiviert?
Niedersachsen und ganz Deutschland stehen vor einem wachsenden Engpass bei Deponiekapazitäten der Klasse II (DK II). Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber benötigen dringend geeignete Standorte zur geordneten Ablagerung von mineralischen Abfällen – diese werden in der Region zunehmend knapp. Die Deponie Berkum bietet dafür ideale Voraussetzungen: Der Standort verfügt über eine bestehende Infrastruktur und wurde bereits mehrere Jahrzehnte als Deponie genutzt.
Wie lange soll die Deponie Berkum betrieben werden?
Die geplante Betriebsdauer beträgt voraussichtlich 16 bis 20 Jahre.
Wie viele LKW werden über welche Route täglich erwartet?
Der Betrieb wird an den Tagen Montag bis Freitag stattfinden. Im Betrieb werden durchschnittlich ca. 20 LKW-Ladungen pro Tag erwartet. Dabei werden die Abfallanlieferungen aus unserer Erfahrung nicht gleichmäßig verteilt sein. Während es möglich ist, dass an manchen Tagen wenige oder keine LKW die Deponie mit Abfällen beliefern, kommt es an anderen Tagen voraussichtlich zu einem höheren Anlieferaufkommen. Die Zufahrtsroute wird im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Derzeit werden zwei mögliche Zufahrtspunkte an der B65 geprüft:
■ Abschnitt 970 bei Station 917 (aktuelle Einfahrt, für Schwerlastverkehr eingeschränkt geeignet)
■ Knotenpunkt B65/K31 (wird als bevorzugte Alternative untersucht)
Eine Belieferung über den Mittellandkanal per Schiff ist nach aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen. Lärm- und Verkehrsgutachten werden die Auswirkungen auf die umliegenden Ortschaften bewerten.
Wie soll die Deponie in ihrem fertigen Zustand aussehen?
Nach Abschluss des Betriebs versiegeln wir die Deponie mit einem mehrlagigen Oberflächenabdichtungssystem. In ihrem fertigen Zustand wird sie abgedeckt und begrünt sein. Der höchste Punkt liegt dann ca. 35 Meter über der ursprünglichen Geländekante. Auf der Abdeckung können Gräser, Büsche und auch Bäume wachsen.
Die endgültige Nachnutzung – ob Erholungsfläche, Wald oder eine andere Nutzungsform – entwickeln wir gemeinsam mit der Stadt Peine und ist Bestandteil der Genehmigungsplanung.
Alle Simulationen auf dieser Seite wurden von der Dr. Born – Dr. Ermel GmbH angefertigt.



Welche Abfälle sollen zusätzlich auf der Deponie eingelagert werden?
Auf der Deponie sollen überwiegend mineralische Abfälle eingelagert werden. Dazu zählen unter anderem Schlacken und Aschen, nicht recyclebarer Bauschutt, Beton und Ziegel. Das beinhaltet auch asbesthaltige Materialien. Asbesthaltige Materialien werden am Entstehungsort dicht verpackt – in Spezialfolien oder Bigbags, die eine Faserfreisetzung verhindern. Transport und Einlagerung erfolgen im verpackten Zustand. Verpackungen werden auf dem Gelände nicht geöffnet. Das Material wird nach dem Einbau sofort abgedeckt. Alle Arbeiten unterliegen den Arbeitsschutzvorschriften (TRGS 519) und werden behördlich überwacht. Alle Abfälle, die auf der Deponie Berkum während des Betriebs angenommen werden, sind den Deponieklassen I und II zuzuordnen.
Hausmüll und flüssige Abfälle sind nicht zugelassen. Die genaue Liste der zugelassenen Abfallarten wird im Genehmigungsbescheid festgelegt und ist einsehbar.
Wie wird kontrolliert, was angeliefert wird?
Jeder Stoff muss vor der Anlieferung am Entstehungsort analysiert werden. Diese Deklarationsanalyse ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Anlieferung wird geprüft, ob das Material der Ankündigung entspricht. Stichprobenartige Kontrollen ergänzen das Verfahren. Entspricht eine Lieferung nicht den Vorgaben, wird sie zurückgewiesen. Jede Ablagerung wird in einem digitalen Kataster dokumentiert.
Wie wird sichergestellt, dass Asbest in der Deponie nicht Mensch und Umwelt schadet?
Asbesthaltige Materialien dürfen auf einer DK II-Deponie ausschließlich unter folgenden Bedingungen eingelagert werden:
■ Verpackung am Entstehungsort in spezielle Folien oder Bigbags, die Faserfreisetzung verhindern
■ Transport im geschlossenen, verpackten Zustand – keine Öffnung unterwegs oder auf dem Gelände
■ Sofortige Abdeckung des Materials
■ Durchführung aller Arbeiten nach TRGS 519 unter behördlicher Aufsicht
– Das TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt den sicheren Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei Bau- und Sanierungsarbeiten
Gibt es ein Risiko für die Luftqualität?
Da es sich um eine Deponie für mineralische Abfälle handelt, entstehen keine Deponiegase wie Methan. Staub- und Geruchsemissionen durch Betrieb und Anlieferverkehr werden im Planfeststellungsverfahren durch unabhängige Gutachten bewertet. Betriebliche Maßnahmen wie Staubbindung, Reifenwaschanlagen und Abdeckung offener Flächen sind bei modernen Deponien Standard und werden Teil unserer Betriebsvorschriften.
Wie weit ist die Deponie Berkum von der nächsten Wohnbebauung entfernt?
Die nächste Wohnbebauung liegt ca. 330 Meter vom Deponiegelände entfernt, die Ortschaft Berkum befindet sich in ca. 700 Metern Entfernung. Diese Abstände werden bei der Planung aller emissionsrelevanten Maßnahmen wie Lärm, Staub, Geruch oder Verkehr berücksichtigt. Im Planfeststellungsverfahren werden unabhängige Gutachten erstellt, die diese Abstände einbeziehen.
Welche Auswirkungen sind auf Lebensqualität und Immobilienwerte zu erwarten?
Das Vorhaben zielt darauf ab, den Zustand der Deponie systematisch zu verbessern und am Ende einen begrünten, gesicherten Standort zu hinterlassen. Mögliche Auswirkungen auf Immobilienwerte werden sachlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft.
Was passiert mit dem Sickerwasser?
Sickerwasser entsteht, wenn Regenwasser durch die Deponie sickert und dabei Stoffe aufnimmt. Es wird vollständig aufgefangen, in Tanks am Mittellandkanal gesammelt und anschließend fachgerecht gereinigt oder entsorgt. Das Oberflächenwasser, das auf das Gelände zufließt, wird über einen separaten Graben um die Deponie herumgeleitet und kommt nicht in Kontakt mit dem Deponat.
Wie wird das Grundwasser heute überwacht und wie soll es in Zukunft überwacht werden?
Das Grundwasser unter und um die Deponie Berkum wird bereits heute aktiv überwacht. Das Monitoring im Auftrag der HK-RUG läuft seit 2019 und wird von einem unabhängigen Fachbüro durchgeführt. Gemessen wird an mehreren Messstellen rund um das Gelände.
Während der Ablagerungsphase und der anschließenden Stilllegung wird das Monitoring nach Deponieverordnung vierteljährlich stattfinden. Die Messwerte werden den Behörden berichtet.
Welche Auswirkungen hat die geplante Deponie auf das Grundwasser?
Das Vorhaben soll den Eintrag in Grundwasser dauerhaft unterbinden:
■ Die neue Basisabdichtung verhindert das unkontrollierte Versickern von Sickerwasser.
■ Das gesamte Sickerwasser wird gesammelt und gereinigt.
■ Das Grundwasser wird an mehreren Messstellen überwacht (Monitoring durch die HK-RUG seit 2019). Die Messwerte werden den Behörden berichtet.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Bau und Betrieb einer Deponie – oder größere Änderungen daran – erfordern eine behördliche Genehmigung. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. In Niedersachsen führen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAA) diese Verfahren durch. Für die Deponie Berkum wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt. Der abschließende Planfeststellungsbeschluss bildet die öffentlich-rechtliche Genehmigung.
Das Verfahren hat mehrere Besonderheiten:
Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Planunterlagen werden in der betroffenen Gemeinde öffentlich ausgelegt. Jede Person, die von den Auswirkungen der Deponie berührt ist, kann Einwände einreichen. Diese werden behördlich geprüft und beantwortet.
- Beteiligung von Fachbehörden und Naturschutzverbänden: Alle Stellen mit relevanter Fachkenntnis können sich zu den Planunterlagen äußern.
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Die Auswirkungen der Deponie auf die Umwelt werden auf Grundlage einer Umweltverträglichkeitsstudie systematisch untersucht und bewertet.
Wer genehmigt das, und kann ich als Bürger Einwände erheben?
Die Genehmigung erfolgt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) durchgeführt wird. Das Verfahren beinhaltet eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Jede Person kann Einwände einreichen. Diese werden behördlich geprüft und beantwortet.
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren, wann beginnt der Betrieb?
Das lässt sich aktuell nicht genau vorhersagen. Nach Angaben des Betreibers sind es – abhängig vom Verlauf des Verfahrens – noch mindestens zwei bis fünf Jahre bis zu einer möglichen Inbetriebnahme. Bevor das passiert, müssen unter anderem folgende Schritte abgeschlossen sein:
■ Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
■ Änderung des Flächennutzungsplans (Entscheidung durch die Stadtpolitik)
■ Förmliche Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung
■ Prüfung durch übergeordnete Behörden
■ Planfeststellungsbeschluss
Über jeden dieser Schritte informieren wir hier.
Was passiert, wenn das Projekt nicht genehmigt wird?
Wenn die Behörde das Vorhaben nicht genehmigt, wird es nicht realisiert. Dann werden die Stilllegungsmaßnahmen zur Oberflächenabdichtung auf der Grundlage vorhandener, ggf. seitens der Behörde noch anzupassender Genehmigungen fortgeführt.
Wie wird die Deponie am Ende versiegelt?
Nach Abschluss des Betriebs versiegeln wir die Deponie von oben mit einer mehrlagigen Oberflächenabdichtung: Ausgleichsschicht, Bentonitmatte, Kunststoffdichtungsbahn, Drainagebahn sowie Unter- und Oberboden. Auf dieser Abdeckung können Gräser, Büsche und in sogenannten „Pflanzinseln“ auch Bäume wachsen.